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35. Sparkassen-Westspangenlauf am 1.10.2023

Ausschreibung 35. Sparkassen-Westspangenlauf am 01.10.2023

 

Veranstalter und Ausrichter

Laufgemeinschaft Saarbrücken 1980 e.V.

Start und Ziel

Leinpfad an der Daarler Brücke in Saarbrücken St. Arnual (gegenüber Heizkraftwerk Römerbrücke)

Strecken

  • 21,1 km Halbmarathon
  • 10 km Hauptlauf
  • 5 km Integrationslauf
  • 1 km Schülerlauf
  • alle amtlich vermessen

Startzeiten

  • 09:45 Uhr: 1 km
  • 10:00 Uhr 10 km und Halbmarathon
  • 10:15 Uhr: 5 km

Voranmeldungen, Ausgabe Chips und Startnummern

  • verbindliche Voranmeldung nur bis 27.09.2022, 24 Uhr über www.westspangenlauf.de
  • Nachmeldungen am Veranstaltungstag gegen 3 € Gebühr möglich
  • Ausgabe der Startnummern von 8 Uhr bis 9:30 Uhr in der Mehrzweckhalle St. Arnual, Scharnhorststraße

Startgeld

  • Erwachsene 5 € für 5 km, 8 € für 10 km, Halbmarathon: 14 €
  • Schüler und Jugendliche (bis 19 J.): 1 € für 1 km, 3 € für 5 km, 4 € für 10 km, 7 € für den Halbmarathon (ab 16 Jahre)
  • Gruppen für behinderte Menschen (wie z.B. Lebenshilfe und Special Olympics) erhalten auf Anfrage Ermäßigungen.

Ergebnislisten

unter www.westspangenlauf.de

Ehrungen

  • Siegerehrungen in der Mehrzweckhalle St. Arnual
  • Sieger:innen, Zweit- und Drittplatzierte (gesamt und Altersklassen) erhalten Geld- bzw. Sachpreise
  • Alle Finisher erhalten eine Urkunde. Diese kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

Klasseneinteilung

  • 1 km: U8 bis U14 M/W
  • 5 km: U12 bis U16 M/W, darüber keine Altersklasseneinteilung
  • 10 km: U16 M/W bis M80/W80 gem. DLO 5-Jahreswertung
  • Halbmarathon: U18 M/W bis M80/W80 gem. DLO 5-Jahreswertung

Besondere Hinweise

Die Veranstaltung ist vom DLV genehmigt und findet bei jeder Wit­terung statt. Alle Läufe sind durch eine entsprechende Versicherung des LSVS abgesichert. Bei Diebstählen besteht keine Haftung. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen an.

Ausfall der Veranstaltung / Nichtantritt

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt besteht weder ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes noch auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, wie z.B. Hotel- und Anreisekosten. Tritt eine gemeldete Person – gleich aus welchen Gründen – nicht an, ergibt sich aus dem Startverzicht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

Sanitätsdienst

DRK Ortsverein Gersweiler-Ottenhausen

 

 

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